Gültig ab 1. Januar 2015
1. Geltung und Zweck
Switch ist gesetzlich verpflichtet, einen öffentlich zugänglichen zentralen Auskunftsdienst (Dienst Whois und Domain-Namen-Suche, nachfolgend als Dienste bezeichnet) zu installieren, zu verwalten
und zu warten, der allen Interessierten (nachfolgend als Benutzer bezeichnet) einen Zugang zu Personendaten im Zusammenhang mit Domain-Namen ermöglicht (Art. 10 Abs. 1 lit. a Ziff. 5 der Verordnung über Internet-Domains vom 5. November 2014, SR 784.104.2, hiernach VID). Switch untersteht in Bezug auf die Bearbeitung von Personendaten den Bestimmungen von Art. 16 ff. des Datenschutzgesetzes (SR 235.1, hiernach DSG). Um den Missbrauch der Personendaten der Dienste zu verhindern, ist Switch zudem verpflichtet, den Zugriff auf die Dienste zu beschränken, das heisst die Anzahl Datenzugriffe für Internetbenutzer pro Zeiteinheit zu limitieren.Diese Benutzungsordnung regelt die Bedingungen für den Gebrauch der Dienste durch die Benutzer sowie für die Bearbeitung der Personendaten, die im Rahmen dieses Gebrauchs von den Benutzern abgefragt werden. Die Abfrage und Bearbeitung von Personendaten aus den Diensten durch die Benutzer untersteht insbesondere den Art. 12 ff. DSG.
2. Zulässige Nutzung
Der Benutzer darf Abfragen der Dienste nur für die folgenden Zwecke tätigen:
- die Prüfung, ob ein Domain-Name bereits registriert ist oder nicht
- die Abfrage von Daten zu einem Domain-Namen zur Identifizierung des Domain-Namen-Halters.
3. Unzulässige Nutzung
Es ist dem Benutzer untersagt, die Daten der Dienste zu weitergehenden oder anderen als den oben in Ziff. 2 genannten Zwecken zu nutzen oder zu bearbeiten. Dazu gehören insbesondere kommerzielle Zwecke wie Adressenhandel, Werbezwecke, Marketingrecherchen, Belästigung der Halter von Domain-Namen oder sonstige missbräuchliche Zwecke.
Unter Bearbeitung ist jeder Umgang mit den Daten zu verstehen, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, insbesondere das Beschaffen, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten, Bekanntgeben wie das Zugänglichmachen von Personendaten, Einsicht gewähren, Weitergeben, Vervielfältigen oder Veröffentlichen, Archivieren, Vernichten oder Übermitteln von Daten ins Ausland.
4. Zugriffsbeschränkungen
Aus Sicherheitsgründen ist der Zugriff auf die Dienste anzahlmässig beschränkt. Ein erhöhter Zugriff auf die Dienste wird Dritten nur aufgrund besonderer Vereinbarung gewährt und nur, insofern ein erhöhter Zugriff für Tätigkeiten des Dritten im Zusammenhang mit der Zuteilung und Verwaltung von Domain-Namen benötigt wird.
5. Verantwortlichkeit/Haftung
Switch gibt keine Zusicherung, Garantie oder sonstige Gewährleistung im Hinblick auf die Nutzung der Dienste für die Zwecke des Benutzers ab. Switch haftet insbesondere nicht für die zu den Zwecken des Benutzers geeignete Formatierung, die inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten, für Unterbrüche des Zugriffs oder für Übertragungsfehler. Für Domain-Namen, die vor dem 24.11.1999 registriert wurden, erfolgt die Angabe des Datums der erstmaligen Registrierung ohne Gewähr.
Im Übrigen ist jegliche Haftung von Switch, ihren Organen, Mitarbeitern und Beauftragten im Zusammenhang mit den Diensten sowie dieser Benutzungsordnung soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Der Benutzer nimmt zur Kenntnis, dass die unzulässige Nutzung (vgl. oben Ziff. 3) und/oder Bearbeitung von Personendaten aus den Diensten Art. 2 ff. DSG und diese Benutzungsordnung verletzen. Die unzulässige Nutzung von Personendaten ist eine Persönlichkeitsverletzung, die vom Verletzten gegenüber dem Verletzer nach Art. 28 - 28l ZGB eingeklagt werden kann.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen bei der Nutzung der Dienste und der Bearbeitung der damit im Zusammenhang stehenden Personendaten selbst verantwortlich und haftbar. Unaufgeforderte Werbemitteilungen, die aufgrund von Personendaten aus den Diensten versandt werden, sei dies elektronisch oder per Postversand, sind zudem gemäss ständiger Praxis der Schweizerischen Lauterkeitskommission unlauter. Darüber hinaus ist der Benutzer der Dienste an allfällige weitergehende gesetzliche Bestimmungen gebunden.
Switch hat gegenüber dem Benutzer aus dieser Benutzungsordnung einen eigenen Anspruch auf Unterlassung der unzulässigen Nutzung/Bearbeitung von Personendaten aus den Diensten. Switch ist berechtigt, bei Vorliegen des Verdachts auf Missbräuche der Daten im Verantwortungsbereich des Benutzers dessen Zugangsberechtigung mit sofortiger Wirkung und ohne vorgängige Mitteilung und ohne Kostenfolgen für Switch zu sperren. Der Benutzer verpflichtet sich, Switch im Falle der unzulässigen Nutzung und/oder Bearbeitung von Personendaten aus den Diensten gegenüber Ansprüchen Dritter vollumfänglich schadlos zu halten, inklusive allfälliger Gerichts- und Anwaltskosten sowie der übrigen Kosten der Umtriebe von Switch.
6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Benutzungsordnung untersteht Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang oder aus dieser Benutzungsordnung ist Zürich.